Das Thema kocht gefühlt in aller Regelmäßigkeit im Netz auf, insbesondere dann, wenn es mal wieder ein aufsehenerregendes Urteil dazu gegeben hat. So beispielsweise bei einem Gerichtsspruch, der das Potenzial besitzt, in einer sogenannten Abmahnwelle zu enden, was gegebenenfalls zu vielen frustrierten Nutzern sozialer Netzwerke führen kann. Die Rede ist von der Pflicht, ein Impressum in einem sozialen Profil einbinden zu müssen.

Xing, Google+, Facebook – im Zweifel sollte ein Impressum rein!

Ganz klar, der Auftritt eines Unternehmens in einem sozialen Netzwerk braucht ein Impressum. Das Impressum muss alle erforderlichen Angaben (Vorname, Name, Rechtsform, Anschrift, Niederlassung usw.) besitzen, leicht auffindbar und gut lesbar sein. Unter Umständen reicht eine entsprechende Verlinkung mit der zugehörigen Website des Unternehmens inklusive aller nötigen Informationen. Empfohlen wird in dem Fall auf der Website die Gültigkeit des Impressums auch für die entsprechenden sozialen Profile zu erklären.

Impressum mit Socila Media Profilen
Man lernt nie aus – auch trafficmaxx muss(te) diesen Experten-Tipp erst noch umsetzen.

In einigen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing gibt es für Profile extra vorgesehene Felder, die (hoffentlich!) rechtssicher an korrekter Stelle positioniert sind. Xing hat diesbezüglich in diesem Jahr Designveränderungen vorgenommen, um auch bei privaten Accounts das Einbinden eines Impressums an gut sichtbarer Stelle zu ermöglichen. Denn, und das ist leider nicht allen Nutzern sozialer Netzwerke bekannt, auch privat genutzte Accounts benötigen unter Umständen ein Impressum! (mehr …)