Wussten Sie, dass es noch eine weitere, attraktive Möglichkeit gibt, sich zeitnah einen Platz auf der ersten Seite der SERPs zu sichern, ohne beispielsweise auf AdWords setzen zu müssen? In diesem Artikel stellen wir Ihnen Google News vor.

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Am 1. August tritt das umstrittene Leistungsschutzrecht in Kraft, das es Google laut offiziellem Beschluss des Bundestags untersagt, längere Textausschnitte von Verlagsseiten ohne vorherige Lizenznahme in den Ergebnissen von Google News auszuspielen. „[E]inzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ hingegen sind weiterhin gemeinfrei nutzbar. Wo hier die Grenze gezogen werden soll, ist demnach mehr als unklar. Deutlich allerdings ist das strategische Kalkül hinter der Verabschiedung: Die Politik hat sich offiziell positioniert, die Auslegung der Richtlinien obliegt im Zweifelsfall der Justiz und es ist daher anzunehmen, dass die Online-Welt noch länger mit dem Thema wird zu kämpfen haben.

Leistungsschutzrecht und Axel-Springer-Verlag
Der Axel-Springer-Verlag beugt sich Googles Einverständniserklärung (Quelle: zeit.de)

 

Axel Springer gibt Erlaubnis zur Listung in Google News

Google hatte in Reaktion auf den Beschluss alle Autoren und Verlage angeschrieben und sie über die Entfernung ihrer Beiträge aus den Google News informiert, sollten sie einer weiteren Ausspielung nicht explizit zustimmen und damit zugleich jeglichen Anspruch auf etwaige Forderungen gegenüber dem Suchmaschinenriesen aufgeben. Eine große Mehrzahl der deutschen Medien, unter ihnen zeit.de und sueddeutsche.de, entschied sich für das Opt-In-Verfahren und übertrug Google die unentgeltlichen Rechte für die weitere Nutzung ihrer Snippets.

Nun stimmte nach Berichten der taz und des googlewatchblogs auch der Axel Springer Verlag (BILD, Welt) einer zukünftigen Listung in den Google News zu. Die Ironie daran: Gerade dessen Lobbyisten hatten sich mit besonderem Nachdruck für das Leistungsschutzrecht stark gemacht. Die Presseabteilung Springers betonte jedoch nachdrücklich, in Zukunft monetären Nutzen aus dem Gesetz ziehen zu wollen. Bis die notwendigen Vorkehrungen für eine ökonomische Umsetzung getroffen seien, sei es Google jedoch weiterhin gestattet, Textauszüge des Medienhauses in den News auszuspielen; „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.“

Presseverlage müssen einlenken

Die Sätze aus der Erklärung des Axel Springer Verlags klingen ein wenig beleidigt und spiegeln die Machtlosigkeit eines Medienkonzerns wider, der es gewohnt ist, im Falle eines Kräftemessens stets auf der Gewinnerseite zu stehen. Doch werden auch große Verlagshäuser in Zukunft kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die Einverständniserklärung Googles zu wehren, wollen sie nicht einen signifikanten Besuchereinbruch riskieren. Sicherlich ist es möglich, über den Sinn und Unsinn des Gesetzes zu spekulieren; fest steht jedoch, dass Google sich nicht einfach fremdes geistiges Eigentum als selbst erbrachte Leistung verkauft, sondern letztlich für mehr Traffic auf den Presseportalen sorgt. Zukünftig ohne Listung in den Google News auszukommen, kann sich eine virtuelle Zeitung daher kaum leisten.

Wie es aussieht, hat Google mit der eigenen News-Seite in Zukunft noch großes vor. Die US-Variante wurde nun mit neuen Features ausgestattet, die Google News zu einer ernstzunehmenden Online-Zeitung werden lassen. Hierzu zählen übersichtlich dargestellte Sportergebnisse, Wettervorhersagen und Empfehlungen seitens einer eigenen Redaktion. Damit wird es für Besucher von Google News zunehmend uninteressanter,  andere Seiten für Online-News abzurufen. Lediglich eine Vertiefung aggregierter Schlagzeilen muss weiterhin durch einen Besuch der Originalquelle erfolgen.news

Während nun davon auszugehen ist, dass die Änderungen der US-News Seite über kurz oder lang auch auf die deutsche Variante übernommen werden, fällt eines bereits jetzt auf: auch die deutsche News-Seite nutzt den verfügbaren Platz nun konsequenter aus. Die Redaktionsempfehlungen haben es bereits in die hiesige Variante geschafft.

Quelle: Google News Blog

Dass Google ein neues Design für seine Bildersuche plant, ist schon seit einiger Zeit über zahlreiche Kanäle zu vernehmen. Jetzt steht dessen Veröffentlichung offenbar unmittelbar bevor. Wie das Googlewatchblog berichtet, soll die Oberfläche nach Art einer Slideshow aufgebaut sein. Klickt man zukünftig auf eines der Ergebnisse der Bildersuche, wird dieses vergrößert dargestellt. Die übrigen Treffer bleiben aber trotzdem weiterhin über oder unter dem ausgewählten Element sichtbar und sollen über die Pfeiltasten auch durchgeblättert werden können.

Neues Design der Google Bildersuche
So wird die Google Bildersuche in Zukunft aussehen. (Quelle:googlewebmastercentral.blogspot.de)

Wie auf dem Screenshot deutlich zu sehen ist, wird das entsprechende Bild auf der linken Seite angezeigt, während sich auf der rechten Seite Detailinformationen wie Meta-Description, Größe und auch der Verweis auf die Quellseite befinden. Insgesamt soll der entsprechende Backlink laut Google vier Mal auf der jeweiligen Ansichtsseite der Bildersuche eingebunden werden. Dies dürfte jedoch nur ein kleines Zugeständnis an die Webmaster sein, die einige tiefgreifende Veränderungen hinnehmen müssen. Zwar lädt Google wie im aktuellen Design der Bildersuche das jeweilige Foto von der Ursprungsquelle, die entsprechende Website wird jedoch nicht mehr als iFrame im Hintergrund aufgerufen. Dies könnte zu einem Einbruch der Impressions führen, den nicht jeder Webmaster einfach so hinzunehmen gewillt sein wird.

Das neue Design der Bildersuche soll laut Google Webmaster Central in den kommenden paar Tagen an den Start gehen.

In einem kurzen Blog-Beitrag hat Google gestern die Rückkehr eines ehemals geliebten Tags bekanntgegeben. Eine Rückkehr? Nicht ganz, denn wirklich verschwunden war es eigentlich nie und auch von einer echten Rückkehr kann man kaum sprechen. Das Meta-Tag Keywords, einstmals der Garant für ein gutes Ranking und Herberge endloser Zeichenketten, wird nun für die Google News Suche erneut Verwendung finden. Das Google News Team erhofft sich den Verlegern eine einfache Möglichkeit zu bieten, einen Artikel einem Themenfeld zuzuordnen ohne das der Inhalt dies im Wortlaut benennt:

The goal is simple: empower news writers to express their stories freely while helping Google News to properly understand and classify that content so that it’s discoverable by our wide audience of users.

Similar in spirit to the plain keywords metatag, the news_keywords metatag lets publishers specify a collection of terms that apply to a news article. These words don’t need to appear anywhere within the headline or body text.

Google News Product Manager Rudy Galfi

Die verwendeten Keywords müssen daher auch nicht innerhalb des News-Artikels verwendet werden. Für diesen Beitrag könnte es beispielsweise wie folgt lauten:

<meta name=“news_keywords“ content=“SEO, News Keyword Tag, thematische Zurodnung“>

Auch kann das News-Keyword Tag genutzt werden, um Themen deutlicher voneinander abzugrenzen. Schreibt ein Redakteur über die Weltmeisterschaft in Brasilien, erwähnt aber nicht das Wort „Fußball“, ist für Googles Algorithmus nicht zwingend zu erkennen, ob der News-Artikel von Fußball oder aber Rugby handelt. Hier kann nun Abhilfe geschaffen werden. Innerhalb von „content“ dürfen bis zu 10 Worte oder Wortgruppen per Komma getrennt platziert werden.

In Googles Ankündigung wird übrigens deutlich herausgestellt, dass dieses Tag nur eines von vielen Signalen ist, welche Einfluss auf das Ranking nehmen. Weiter Informationen gibt es hier im Google Webmastersupport.