Google muss das „Recht auf Vergessenwerden“ von EU-Bürgern achten!

Die Nachricht ist brandneu und doch im Netz schon fast ein alter Hut – laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben EU-Bürger ein „Recht auf Vergessenwerden“.  Zu dieser Entscheidung kam das höchste europäische Gericht im Zuge des Urteilsspruches bezüglich der Klage eines Spaniers, der seine Persönlichkeitsrechte durch die Google-Suche beeinträchtigt sah. Denn, wenngleich Nachrichten auch immer schneller an Aktualität im Netz verlieren, die Verknüpfung von persönlichen Daten durch beispielsweise Suchmaschinen vollziehen diesen Schritt nicht zwangsläufig – ganz im Gegenteil. Da taucht dann gegebenenfalls etwas in den Suchergebnislisten zu Ihrem Namen auf, das für Sie vielleicht längst kalter Kaffee ist, aber beispielsweise einen zukünftigen Arbeitgeber oder Unternehmenskunden verschrecken könnte.search-engine-76519_640

Doch wie dem auch sei, Google darf entsprechend des EuGH-Urteils fortan heikle Einträge zu einer Person nicht länger verlinken. Der Internetriese könne unter Umständen, so der Gerichtshof, dazu verpflichtet werden, Links auf Websites, die sensible personenbezogene Daten bereitstellen, von den SERPs zu entfernen. Betroffene Nutzer könnten sich mit einer entsprechenden Bitte um Änderungen bei den Suchergebnislisten an den Internetriesen wenden. curia EuGH (mehr …)