Es ist zwar noch nicht rechtkräftig, aber das Berliner Landgericht hat gestern 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzrichtlinien von Google für rechtswidrig erklärt. Demnach seien diese zu unbestimmt formuliert und schränken die Rechte der Verbraucher unzulässig ein.

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Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (kurz vzbv), dessen Vorstandsmitglied Gerd Billen das Folgende zum Urteil zu sagen hatte:

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“

Google behält sich in den betroffenen Klauseln u.a. das Recht vor, gerätespezifische Informationen sowie Standortdaten zu erfassen. Personenbezogene Daten können außerdem mit verschiedenen Diensten verknüpft und auch ohne aktive Einwilligung des Verbrauchers erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Das Gesamtbild verschlechtert sich noch, durch die Feststellung, dass Verbrauchern unklar bleibt, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollen. (mehr …)