Social Media / Björn Hallmann 13. August 2014

Social Media: Pay with a Social Share!

Social Media: Pay with a Social Share!Ein Trend, der langsam an Fahrt aufnimmt?

Zugegeben, das Bezahlen für beispielsweise den Download eines Artikels per sozialer Empfehlung ist nichts ganz Neues – das gibt es sogar bereits seit einigen Jahren, aber es scheint immer häufiger Verwendung zu finden. Längst haben sich einige Modelle wie „Pay with a Tweet“ (laut eigener Aussage, der führende Anbieter zur Generierung von Social-Buzz) hier einen regelrechten Namen gemacht.

Doch kurz zur Info, worum geht es genau? Stellen Sie sich Folgendes vor:

Sie bekommen von einem Freund in einem sozialen Netzwerk den Link zu einer Website, auf der Sie sich einen Song aus dem neuen Album Ihrer Lieblingsband „kostenlos“ herunterladen können. Sie folgen dem Link und kommen zum Download. Nun ploppt eine „Paywall“ (Bezahl-Schranke) auf und fordert von Ihnen vor dem Download das Teilen in einem sozialen Netzwerk. Zur Auswahl stehen vielleicht Facebook, Google+ und Twitter. Sie folgend der Aufforderung, anders kommen Sie natürlich nicht an Ihren „kostenlosen“ Musiktitel, und teilen somit Ihrem Bekanntenkreis im entsprechenden Netzwerk mit, dass Sie sich zum einen den Song gezogen haben (was genau genommen natürlich noch gar nicht passiert ist) und zum anderen suggerieren Sie damit im Grunde, dass Ihnen das Musikstück gefällt. Einige Ihrer „Freunde“ folgen dann wahrscheinlich wiederum Ihrer „Empfehlung“ und müssen vor dem Genuss des Stücks in den Kreislauf eintreten.

Pay with a tweet
Quelle: paywithatweet.com

So in etwa könnte es – absichtlich etwas spitz formuliert – ablaufen. Diese Form der Bezahlung (Pay with a Social Share, auch PWA* abgekürzt) für einen Inhalt funktioniert vom Prinzip her für alles Mögliche wie MP3s, Videos, Artikel, spezielle Links, E-Books oder auch Gutscheine. Sinn des Ganzen aus der Sicht eines Anbieters ist es eben nicht, Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sondern eine Art Minimalbezahlung dafür zu verlangen, und zwar eben in Form einer sozialen Empfehlung. Im besten Fall sorgt das Ganze dann beispielsweise für eine ordentliche soziale Reichweite, entsprechende Aufmerksamkeit und gegebenenfalls höhere Verkaufszahlen für ein eigentliches Produkt, wie im Beispiel für das Musikalbum, das natürlich gekauft werden muss.

Social Media virale wikrung
Empfehlung bekommen, Link folgen, selber empfehlen, downloaden, konsumieren. Win-Win-Situation?

Sinnvolle oder sinnfreie Bezahl-Schranke?

Grundsätzlich kann das Abverlangen von sozialen Empfehlung vor dem Download von Inhalten eine interessante Möglichkeit sein, mit wertvollem Content systematisch Aufmerksamkeit im Netz zu erzeugen. Dabei sollten allerdings einige Aspekte bedacht werden.

Aktive Nutzer sozialer Netzwerke – und NUR diese könnten die Inhalte ja auch effektiv werbewirksam für den Anbieter verbreiten – überlegen sich sehr genau, ob und wie sie etwas in ihrem persönlichen Newsfeed bzw. der Timeline posten. Das heißt, ist es der Inhalt, den sie ja zunächst einmal nur sehr oberflächlich kennen, schlicht nicht wert, dann geht möglicherweise eine Empfehlung verloren, die freiwillig gegeben worden wäre. Hier muss also die Verpackung unbedingt stimmen. Fragen Sie sich vielleicht:

facebook-like-76535_640„Würden Sie DAS Ihren Freunden so empfehlen?“

Des Weiteren haben die meisten aktiven Netzwerknutzer auch mehrere soziale Accounts. Viele nutzen beispielsweise Facebook tendenziell eher für private Zwecke, Google+ vornehmlich für YouTube-Kommentare und Twitter vielleicht einfach für zwischendurch. Der Anbieter des Inhalts muss sich also fragen, wo wäre sein Inhalt bei seiner Zielgruppe am besten aufgehoben? In welchem Netzwerk sieht er für seine Zwecke die strategisch günstigste Positionierung? Wenn einfach unreflektiert sämtliche Empfehlungsmöglichkeiten gegeben werden, dann teilen die Nutzer vielleicht schlicht in einem weniger genutzten Netzwerk und die Bezahlung ist mehr oder weniger sinnfrei.

Kleines Fazit:

Obgleich es noch weitere Dinge zu bedenken gibt, wie die Tatsache, dass Nutzer geteilte Nachrichten natürlich umgehend wieder löschen könnten, gilt es bei der Verwendung dieser dennoch interessanten Marketingoption grundsätzlich immer vor allem eines zu berücksichtigen: Ist es der Inhalt wirklich wert, geteilt zu werden? Wenn er das nämlich nicht ist, dann macht sich der Anbieter durch den Share-Zwang sehr schnell unbeliebt und erntet im schlechtesten Fall das Gegenteil von dem, was er eigentlich im Sinn hatte. Ist der Inhalt zu wertvoll, dann ergibt sich wiederum freilich die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, mehr als die soziale Minimalbezahlung dafür zu verlangen – wäre er schon aufgrund seiner Qualität nicht freiwillig geteilt worden?

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es unbedingt notwendig ist, genau abzuwägen, ob „Pay with a Social Share?“ infrage kommt oder eben nicht. Versuchen Sie, den Empfehlungswert Ihrer Inhalte zu bestimmen. Berücksichtigen Sie dabei Ihre Zielgruppe oder jene, die Sie ggf. erreichen wollen. Bieten Sie Nutzern beispielsweise auch eine kleine Vorschau auf das Produkt an, um Enttäuschungen zu vermeiden. Auch rechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden, wie Sie in diesem Artikel von RA Thomas Schwenke sehr gut nachlesen können. Im Zweifelsfall gilt: Hochwertige Inhalte professionell gestreut erzeugen auch von sich aus in aller Regel freiwillige, wertvolle Empfehlungen in den sozialen Netzwerken!

Und noch eine freiwillige Empfehlung in eigener Sache: Wenn Sie sich für Social Media Marketing interessieren, dann beraten wir Sie selbstverständlich gern.

Hat Ihnen unser kleiner Blogbeitrag zum Thema PWA* gefallen? Dann teilen Sie ihn doch, freiwillig. Das würde uns sehr freuen.