SEA / Jan Schweder 21. April 2011

GTIN/EAN für die Google Produktsuche

Ab dem 3.Mai 2011 gilt für die Google Produktsuche eine neue Richtlinie:

Händler, die ihre Produkte online verkaufen wollen, müssen diese mit einer eindeutigen numerischen Kennzeichnung versehen. Gemeint sind damit alle der GTIN (Global Trade Item Number) untergeordneten Nummern (ISBN, UPC, JAN). GTIN ersetzt seit 2009 die bis dahin gebräuchliche EAN (European Article Number) und dient der eindeutigen Identifizierung von Produkten. Die bis zu 14-stelligen Zahlenfolge soll Google zufolge für eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte sorgen. Bisher war es aufgrund der unterschiedlichen optischen und sprachlichen Beschreibung schwierig, ein gleiches Produkt an anderer Stelle im Internet wiederzufinden.

MPN als Alternative zu IBAN & Co.

Die (übrigens kostenpflichtige) Erstellung einer eindeutigen Nummer übernimmt das Unternehmen GS1. Da gerade bei kleineren Herstellern mit geringen Produktionsvolumina die Anschaffung einer GTIN-Nummer nicht immer lohnenswert ist (Etablierung einer Verwaltungsstruktur, Anbringung der Barcodes, etc.), verweist Google alternativ auf die MPN (Manufacturer’s Part Number). Die MPN ist eine durch den Produzenten frei erstellte Nummer, und dient normalerweise der unternehmensinternen Verwaltung und Identifikation der Produkte.

„Wenn keine GTIN oder MPN durch den Händler / Hersteller mit geliefert wird, so kann man eine MPN selbst generieren. Die einfachste Methode wäre pro Marke einfach mit 1 beginnen, dann 2, dann 3 usw.“ (Quelle: Google Merchant Center Blog)

Verkauft nun ein Hersteller oder Händler über mehrere Shops seine Produkte, können die Händler auch diese MPN Nummer nutzen, um die Produkte vergleichbar zu machen, wichtig ist nur, dass jedes Produkt eindeutig zu identifizieren ist (Farbe, Größe, Modell usw.).

To-Do’s für Onlinehändler:

Die Google-Richtlinie besagt nun, dass in jedem Produktfeed die Artikel mit mindestens zwei Angaben ausgestattet werden müssen: Die Marke und die GTIN- oder MPN-Nummer. Fehlen diese Angaben, so Google, werden die Artikel nicht mehr in der Produktsuche angezeigt. Diese restriktive Bedingung wird sicher vielen Händlern noch Kopfzerbrechen bereiten, bedeutet sie doch, die teilweise sehr umfangreichen Produktportfolios mit den entsprechenden Nummern zu  versehen, was durchaus aufwendig sein kann.

In einem unserer Projekte hat die Einführung von Ident-Nummern im Onlineshop eines Kunden zu einem erstaunlichen Zuwachs von Conversions geführt. Ursächlich war hier vor allem der Zugewinn an gefühlter Seriosität des Händlers. Die Kennzeichnung im „Offline“-Handel ist schon seit sehr langer Zeit Pflicht, daher ist es nur folgerichtig, die Vorteile der Vergleichbarkeit auch in das Online-Business zu übertragen.

Im gleichen Atemzug kündigte Google übrigens zwei weitere Änderungen an, die aber erst ab dem 6.Juni 2011 greifen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Händler, die die Google Produktsuche nutzen, zusätzlich ein weiteres Attribut in den Feed eingebunden haben. Unter dem Attributnamen „Versand“ müssen dann die Versandkosten mit angegeben werden. Für Händler, die ihre Produkte auch in den USA verkaufen, ist die zusätzliche Angabe von Zollkosten verpflichtend.