Google / trafficmaxx 23. März 2011

US-Gericht stoppt Digitalisierung: Was wird aus Google Books?

Die von Google vor 6 Jahren ins Leben gerufene Online-Bibiliothek „Google Books“ musste kürzlich eine juristische Schlappe hinnehmen. Ein US-Gericht entschied, dass ein von Google und Verlagen angestrebter Vergleich unrechtmäßig sei.

Dieser Vergleich hätte Google ermöglicht, durch eine Einmalzahlung von insgesamt 125 Millionen Dollar (rund 88 Millionen Euro), alle in den USA registrierten Bücher zu digitalisieren und ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber online zu stellen.

Der zuständige New Yorker Richter Denny Chin sah in der Vereinbarung einen zu großen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern wie Microsoft oder Amazon. Außerdem würde Google „dafür belohnt werden, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung zu kopieren“, so Chin weiter.

Da in den USA auch Bücher von ausländischen Verlagen und Autoren registriert sind, könnte die Vereinbarung zusätzlich gegen internationales Recht verstoßen. In seiner Argumentation bezog sich der Richter auch auf Bedenken der Bundesregierung. Kanzlerin Merkel hatte sich persönlich gegen eine Vereinbarung ausgesprochen.

Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher zu digitalisieren, sie ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Allerdings bediente sich Google nur Werken, deren Urheberrecht abgelaufen ist, die also problemlos verwendet werden dürfen. Durch den Vergleich hätte Google das Recht gehabt, auch Bücher zu digitalisieren, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist.

Das US-Gericht schlug vor, dass beide Parteien die Vereinbarung überarbeiten. Im Raum steht das sogenannte „opt-in“-Verfahren: jeder Rechteinhaber muss Google persönlich zustimmen, die entsprechenden Werke digitalisieren zu dürfen.

Google zeigte sich erwartungsgemäß enttäuscht und kündigte an, mögliche Alternativen zu prüfen. Nächster Verhandlungstermin ist der 25. April.

Quellen:

GoogleWatchBlog, Financial Times Deutschland, Golem