Google / Jan Schweder 30. Juli 2013

Leistungsschutzrecht tritt in Kraft – Springer lenkt ein

Am 1. August tritt das umstrittene Leistungsschutzrecht in Kraft, das es Google laut offiziellem Beschluss des Bundestags untersagt, längere Textausschnitte von Verlagsseiten ohne vorherige Lizenznahme in den Ergebnissen von Google News auszuspielen. „[E]inzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ hingegen sind weiterhin gemeinfrei nutzbar. Wo hier die Grenze gezogen werden soll, ist demnach mehr als unklar. Deutlich allerdings ist das strategische Kalkül hinter der Verabschiedung: Die Politik hat sich offiziell positioniert, die Auslegung der Richtlinien obliegt im Zweifelsfall der Justiz und es ist daher anzunehmen, dass die Online-Welt noch länger mit dem Thema wird zu kämpfen haben.

Leistungsschutzrecht und Axel-Springer-Verlag
Der Axel-Springer-Verlag beugt sich Googles Einverständniserklärung (Quelle: zeit.de)

 

Axel Springer gibt Erlaubnis zur Listung in Google News

Google hatte in Reaktion auf den Beschluss alle Autoren und Verlage angeschrieben und sie über die Entfernung ihrer Beiträge aus den Google News informiert, sollten sie einer weiteren Ausspielung nicht explizit zustimmen und damit zugleich jeglichen Anspruch auf etwaige Forderungen gegenüber dem Suchmaschinenriesen aufgeben. Eine große Mehrzahl der deutschen Medien, unter ihnen zeit.de und sueddeutsche.de, entschied sich für das Opt-In-Verfahren und übertrug Google die unentgeltlichen Rechte für die weitere Nutzung ihrer Snippets.

Nun stimmte nach Berichten der taz und des googlewatchblogs auch der Axel Springer Verlag (BILD, Welt) einer zukünftigen Listung in den Google News zu. Die Ironie daran: Gerade dessen Lobbyisten hatten sich mit besonderem Nachdruck für das Leistungsschutzrecht stark gemacht. Die Presseabteilung Springers betonte jedoch nachdrücklich, in Zukunft monetären Nutzen aus dem Gesetz ziehen zu wollen. Bis die notwendigen Vorkehrungen für eine ökonomische Umsetzung getroffen seien, sei es Google jedoch weiterhin gestattet, Textauszüge des Medienhauses in den News auszuspielen; „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.“

Presseverlage müssen einlenken

Die Sätze aus der Erklärung des Axel Springer Verlags klingen ein wenig beleidigt und spiegeln die Machtlosigkeit eines Medienkonzerns wider, der es gewohnt ist, im Falle eines Kräftemessens stets auf der Gewinnerseite zu stehen. Doch werden auch große Verlagshäuser in Zukunft kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die Einverständniserklärung Googles zu wehren, wollen sie nicht einen signifikanten Besuchereinbruch riskieren. Sicherlich ist es möglich, über den Sinn und Unsinn des Gesetzes zu spekulieren; fest steht jedoch, dass Google sich nicht einfach fremdes geistiges Eigentum als selbst erbrachte Leistung verkauft, sondern letztlich für mehr Traffic auf den Presseportalen sorgt. Zukünftig ohne Listung in den Google News auszukommen, kann sich eine virtuelle Zeitung daher kaum leisten.