Google / construktiv 29. Januar 2016

Google Remarketing rechtssicher verwenden

Hinweis: Dieser Beitrag ist ausdrücklich als unverbindliche Einschätzung der Sach- und Diskussionslage zum Zeitpunkt der Beitragserstellung zu verstehen.  Es besteht bestand und besteht zu keiner Zeit Anspruch auf Vollständigkeit oder auf Richtigkeit der Angaben. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei juristische Gewähr oder Rechtsberatung.

Der Einsatz von Google Remarketing, beziehungsweise das gezielte Ausspielen von Werbung auf der Grundlage, dass Nutzer eine Seite bereits besucht haben, ist ein höchst erfolgreiches Marketinginstrument und wird von einer Vielzahl von Websitebetreibern genutzt. Hierbei lassen sich Nutzer im Nachgang auf bestimmte Angebote oder Dienstleistungen aufmerksam machen, die sie sich auf einer bestimmten Seite bereits angesehen haben.

Der Reiz des Remarketings liegt in der gezielten Ansprache einer Zielgruppe, die bereits ein erstes Interesse durch den Seitenbesuch bekundet hat. Kosten, die durch eine große Streuung und ungenaue Zielgruppensegmentierung entstehen, lassen sich so bewusst vermeiden.

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Die Nutzung sensibler Daten erfordert jedoch einen bewussten und geregelten Umgang, womit der Datenschutz an dieser Stelle zu nennen ist. Um der Informationspflicht nachzukommen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, dass Websitebetreiber ihre Nutzer über die Verarbeitung von Daten aufklären.

Hier mal ein Beispiel, wie so eine Datenschutzerklärung für den Bereich des Google Remarketings aussehen kann und wie wir sie auch selbst verwenden:

Einsatz von Google Remarketing

Diese Website verwendet die Remarketing-Funktion der Google Inc. („Google“). Diese Funktion dient dazu, Besuchern der Website im Rahmen des Google-Werbenetzwerks interessenbezogene Werbeanzeigen zu präsentieren. Der Browser des Websitebesuchers speichert sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die es ermöglichen, den Besucher wiederzuerkennen, wenn dieser Websites aufruft, die dem Werbenetzwerk von Google angehören. Auf diesen Seiten können dem Besucher dann Werbeanzeigen präsentiert werden, die sich auf Inhalte beziehen, die der Besucher zuvor auf Websites aufgerufen hat, die die Remarketing Funktion von Google verwenden. Nach eigenen Angaben erhebt Google bei diesem Vorgang keine personenbezogenen Daten. Sollten Sie die Funktion Remarketing von Google dennoch nicht wünschen, können Sie diese grundsätzlich deaktivieren, indem Sie die entsprechenden Einstellungen unter http://www.google.com/settings/ads vornehmen. Alternativ können Sie den Einsatz von Cookies für interessenbezogene Werbung über die Werbenetzwerkinitiative deaktivieren, indem Sie den Anweisungen unter http://www.networkadvertising.org/managing/opt_out.asp
folgen.

Weiterführende Informationen zu Google Remarketing und die Datenschutzerklärung von Google können Sie einsehen unter: http://www.google.com/privacy/ads/.

Gerne können Sie diesen Passus auch für sich bzw. Ihre Website adaptieren, wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier nur um eine nach dem uns bekannten Sachstand gangbare Formulierung handelt, für deren Rechtssicherheit wir keinerlei Gewähr übernehmen.


Quellen und Links:

Titelbild stammt von pixabay/Simon.

Beitragsbild stammt von pixabay/gerald.