Google / admin 1. März 2013

Bundestag verabschiedet Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht ist in seiner jetzigen Form entschärft durch den Bundestag gekommen. Kurztexte sollen in dieser Form unangetastet bleiben. Gemeint sind „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“, die lizenzfrei nutzbar bleiben sollen.

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Die Definition von „kleinste Textausschnitte“ soll dem Dialog zwischen Verlagen und Suchmaschinen überlassen bleiben. Somit will sich die Politik augenscheinlich aus einer endgültigen Entscheidung heraushalten. Es bleibt also abzuwarten, ob die Verlage beziehungsweise die „Content-Produzenten“ 2- bis 3-zeilige Snippets aus ihren Artikeln als schützenswert erachten. Vielleicht gewinnt aber auch die Vernunft und es gibt ein Einsehen, dass es sich bei Google um einen starken Partner für Zeitungen und Magazine handelt. Die Vorschauen in den Suchergebnissen führen letzten Endes schließlich zu mehr Lesern. Man sollte nicht zwingend davon ausgehen, dass Google-Nutzer automatisch Marken wie Bild oder Focus vertrauen und blind jede Neuigkeit anklicken. Der Content bietet hier das Futter und macht im besten Falle Hunger auf mehr.

Der eigentliche Nutzen des Leistungsschutzrechts in seiner jetzigen Form scheint nicht existent. In der Realität handelt es sich vermutlich nur um eine Möglichkeit für die Verlage, Google auf Augenhöhe begegnen zu können.

Der Bundestag verabschiedet das Leistungsschutzrecht mit 293 Für-Stimmen, 243 haben dagegen gestimmt. Es gab drei Enthaltungen. Es bleibt nur, mit den Worten der ehemaligen Justizministerin Brigitte Zypries abzuschließen:

Jeder, der auch nur ein bisschen was vom Internet versteht, weiß, dass dieses Gesetz unsinnig ist.


Quelle: heise.de, spiegel.de

Bildquelle: Brian Turner, flickr.com CC-BY 2.0