Google / construktiv 14. Mai 2013

BGH-Urteil: Autocomplete gegen Persönlichkeitsrechte

Google muss sich mit einem vermutlich wegweisenden Urteil des Bundesgerichthofs auseinandersetzen. So müssen Suchmaschinen laut dem heute gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bei der automatischen Vervollständigung von Suchanfragen während der Eingabe („Autocomplete“) solche Begriffsvorschläge streichen, von denen ihnen bekannt ist, dass damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Auslöser des Urteils war die Klage eines Unternehmers vor dem OLG Köln, der dagegen klagte, dass Google im Kontext der Suche nach seinem Namen die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ als Wortkombination vorgeschlagen hat. Wurde die Klage in erster Instanz vom OLG abgewiesen, hat das BGH heute dieses Urteil widerrufen.

Im Wortlaut der Begründung heißt es unter anderem:

Die Suchwortergänzungsvorschläge „Scientology“ und „Betrug“ bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers […] beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts […], da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen dem Kläger […] und den negativ belegten Begriffen „Scientology“ und/oder „Betrug“ besteht ein sachlicher Zusammenhang.

Ein Urteil mit Folgen

Freuen dürfte sich darüber auch Bettina Wulff, die, wie im letzten Jahr stark durch die Presse ging, ebenfalls gegen Google klagt und die Streichung von insgesamt mehr als 80 Begriffen aus der sog. Autocomplete-Funktion verlangt, die sie mit der Rotlichtszene in Verbindung bringen. Wegen des ausstehenden BGH-Urteils wurde dieser Prozess seinerzeit verschoben, der heutige Richterspruch dürfte entsprechend begünstigende Auswirkungen auf ihre Klage haben.

Man darf nun mit Spannung beobachten, welche Auswirkungen dieses Urteil in der Google’schen Praxis haben wird und wie sich die Suchwortvorschläge zukünftig noch handhaben lassen. Das OLG Köln jedenfalls wird sich des bisherigen Falles zumindest in Teilen wieder annehmen müssen und die Erfolgschancen von Bettina Wulff bei Ihrem Vorgehen gegen Google dürften in jedem Fall gestiegen sein.

Der gesamten Wortlaut des BGH-Urteils gibt es übrigens hier zur Einsicht.