E-Commerce / admin 22. März 2013

Urteil: Shop Bewertungen unter neuen Auflagen

In Hinblick auf die Bewertungen von Online-Shops wird sich demnächst einiges ändern. Das OLG Düsseldorf hat einige neue Anforderungen an Bewertungssysteme gestellt. So müssen alle Kundenbewertungen sofort veröffentlicht werden ohne eine vorherige Kontrolle bei den Händlern zu durchlaufen. Die Bewertungsnote bedarf einer Aufschlüsselung, woher sie ihre Quellen bezieht. Die Bewertung darf keinen Einfluss durch Händler erfahren. Bewertungen dürfen nur dann nachträglich gelöscht werden, wenn erwiesenermaßen keine Bestellung der Bewertung zugrunde lag oder wenn es sich um rechtsverletzende Kommentare handelt.

Diese Auflagen betreffen auch das Trusted Shops System, welches überarbeitet werden musste. Das bedeutet auch, dass ab dem 4. April 2013 nur noch Bewertungen zulässig sind, die ab dem 28. September 2012 eingegangen sind.

Bildquelle: Brian Turner, flickr.com CC-BY 2.0