E-Commerce / trafficmaxx 29. April 2010

Neue Widerrufsbelehrung für den E-Commerce

Ab dem 11. Juni 2010 tritt nun die bereits Juli 2009 beschlossene und für alle Online-Händler wichtige Gesetzesänderung im Widerrufsrecht in Kraft.

Folgende Veränderungen werden wirksam:

Die Widerrufs-, bzw. Rückgabefrist bei Fernabsatzverträgen dauert auch dann 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform mitgeteilt wird. Dies ist z.B. für ebay-Händler interessant, für die bisher eine Widerrufsfrist von 1 Monat zum Zuge kam, da die Händler ja nicht schon vor Zustandekommen des Vertrages über das Widerrufsrecht belehren können (bislang ein gängiges Problem). Findet die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss statt, sondern später, dauert die Frist einen Monat.

Eine erfreuliche Information ist, dass die neue Musterwiderrufsbelehrung nun Gesetzesrang hat und bislang damit verbundene Rechtsunsicherheiten der Vergangenheit angehören sollten. Online-Händler sollten sich darauf einstellen und in ihrer Widerrufsbelehrung ggf. nicht mehr – wie bisher – auf die BGB-InfoV verweisen, da diese ab dem Stichtag entfällt.


Wichtig für alle Online-Händler:

Die gesetzliche Neuregelung wird ohne Schonfrist eingeführt und tritt sofort zum 11. Juni 2010 in Kraft. Online-Händler sollten also ggf. ihre Widerrufsbelehrungen entsprechend anpassen, um nicht eine Abmahnung bereits zum 12. Juni 2010 zu riskieren.

Quelle: IT-Recht Kanzlei