Social Media / admin 28. Januar 2013

Unterlassungsklage – GEMA gegen YouTube

YouTube und die GEMA befinden sich im Clinch. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte sieht sich durch die Standardmeldung diffamiert, die oftmals bei YouTube erscheint wenn aus Deutschland ein lizenziertes Musikstück aufgerufen wird. In dieser heißt es: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“

Die Mitteilung auf Englisch. (Quelle: YouTube.com)
Die Mitteilung auf Englisch. (Quelle: YouTube.com)

Bislang keine Einigung bei den Verhandlungen

Durch diese Formulierung, so die Argumentation der GEMA, wird die Schuld komplett auf die Verwertungsgesellschaft abgewälzt, was unter anderem einen bleibenden Imageverlust bewirkt. Tatsächlich befinden sich YouTube und die GEMA seit mittlerweile über drei Jahren in Verhandlungen betreffend der Musik, die per YouTube abgerufen wird. Ein Vertrag wurde zwar bereits 2007 abgeschlossen, dieser lief 2009 jedoch aus. Seitdem konnte keine Übereinkunft erzielt werden.

Somit reiht sich ein weiterer Punkt in die lange Liste der Themen bei Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA ein. Der Beliebtheit von YouTube in Deutschland konnte die fehlende Verfügbarkeit einiger Musiktitel jedoch bislang keinen Abbruch tun.