Google / admin 25. Juni 2013

Muss Google personenbezogene Einträge löschen?

„AaaaHA!“, gefolgt von einer energischen Handgeste mit ausgestrecktem Zeigefinger. So dürfte sich zumindest innerlich der Gemütszustand einiger Googler geäußert haben, als ein bestimmtes Gutachten von einem EuGH-Generalanwalt veröffentlicht wurde. In diesem wird auf die Frage eingegangen, ob Bürger der EU das Recht haben, Suchmaschineneinträge über ihre Person löschen zu lassen. Die Antwort des Gutachtens in Kurzform: Nein, haben sie nicht.

Suchmaschinen nicht für Inhalte fremder Websites verantwortlich!

Die Argumentation von Generalanwalt Niilo Jääskinen ist hierbei nachvollziehbar und nicht unbedingt neu. Eine Suchmaschine kann nicht für die Inhalte fremder Websites zur Verantwortung gezogen werden. Diese werden lediglich verarbeitet und so erhaltene Daten bilden die SERPs. Anders ausgedrückt:

„Suchmaschinenbetreiber sind, im Rahmen der Datenschutzrichtlinie [der EU], nicht verantwortlich für persönliche Daten, die auf Websites, die sie verarbeiten, auftauchen.“

Nun bleibt abzuwarten, wie sich der Europäische Gerichtshof letztlich entscheidet. Das Gutachten ist aber ohne Frage ein Pluspunkt auf Googles Konto. Das Verfahren und sein Ausgang sind gerade deshalb besonders interessant, da innerhalb der EU stark auseinander gehende Meinungen rund um die Löschungsmöglichkeit beziehungsweise -Verpflichtung herrschen.