Bei vielen Online-Shops dürfte demnächst eine gesetzlich angeordnete Änderung anstehen. Anfang des Monats, am 02. März 2012, hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur „Button-Regelung“ beschlossen. Der vollständige Name dieser neuen Regelung lautet „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“.
Zunächst bleibt bei dieser Mitteilung zu bedenken: der Gesetzesentwurf ist noch nicht in Kraft. Zunächst muss er vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und wird erst dann nach einer 3-monatigen Frist verpflichtend sein. Man rechnet mit einer kompletten Umstellung zum Sommer 2012.
Doch was genau hat es mit dem neuen Gesetz auf sich?
Einfach ausgedrückt: wird beim endgültigen Bestellbutton nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einem Klick auf diesen ein Kaufvertrag zustande kommt, so ist eben dieser Kaufvertrag nichtig. Unter einem „ausdrücklichen Hinweis“ versteht man das Zusammenspiel mehrerer Faktoren.
Nachfolgend einige Beispiele für Button-Bezeichnung:
[...] vor einiger Zeit berichteten wir über eine anstehende Gesetzesänderung zum Bestellbutton. Diese würde momentan eine Vielzahl an deutschen Online-Shops betreffen, was schon bald eine Welle [...]
[...] einen Monat ist es her, dass den deutschen Online-Shops die gesetzmäßige Bestellbutton-Regelung auferlegt wurde. Im Vorfeld gab es bereits Untersuchungen, die sich mit der Suche nach der [...]
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