Ein bekanntes Adwords-Problem im Umgang mit Online-Apotheken ist der Umstand, dass viele Begriffe, die für die Bewerbung der Produkte notwendig sind, eine sogenannte PharmaCheckerID erfordern. Mit dieser ID kann sich eine Online-Apotheke verifizieren, damit sie auch verschreibungspflichte Medikamente verkaufen kann. Größtes Manko: Die ID ist ausschließlich für Apotheken in den USA bzw. Kanada erhältlich.
Bislang mussten Werbetreibende mühevoll für jedes Keyword und für jede Textanzeige einen Ausnahmeantrag stellen und das auch noch bei jeder Änderung erneut. Teilweise führte das dazu, dass der Verwaltungsaufwand eines Kontos unverhältnismäßig anstieg.
Aber nun zieht Google Deutschland nach und gibt den Online-Apotheken die Möglichkeit sich als behördlich legitimiert zu verifizieren. Dazu müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Weiterhin gilt aber, dass keine verschreibungspflichtigen Medikamente direkt beworben werden dürfen, d.h. keine Nennung des Produkts im Anzeigentext oder auf der Zielseite. Darüberhinaus muss die Anzeigenschaltung mittels Geotargeting auf Deutschland beschränkt bleiben. Beides aber wohl hinnehmbare Hindernisse, wenn man dafür einen ganz neuen Markt erschließen kann und den alltäglichen Verwaltungsaufwand für die Nutzung von Begriffen wie “Tabletten”, “Medikament” oder “Apotheke” minimiert.
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